Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich. Für viele Hersteller bedeutet das: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen müssen überarbeitet werden – und die Zeit läuft.

Was sich ändert – und warum jetzt der richtige Moment ist:
Die neue Verordnung stellt höhere Anforderungen an Vollständigkeit, Struktur und Nachvollziehbarkeit Ihrer technischen Dokumentation. Wer jetzt handelt, hat die Chance, nicht nur compliant zu werden – sondern seinen gesamten Dokumentationsprozess auf ein neues Niveau zu heben.
✅ Betriebsanleitung und Einbauerklärung systematisch auf VO 2023/1230 prüfen und anpassen
✅ GAP-Analyse auf Basis der Risikobeurteilung – nachvollziehbar und prüffähig
✅ Redaktionssystem und Dokumentenstruktur modernisieren
✅ Lokalisierung in alle relevanten Sprachen – durch spezialisierte KI-Agenten zu einem Bruchteil der bisherigen Kosten
✅ Optimierter CE-Dokumentationsprozess: von der Risikoanalyse bis zur Konformitätserklärung
Wie wir arbeiten:
Wir setzen spezialisierte KI-Agenten ein, die auf CE-Dokumentation nach Maschinenverordnung trainiert sind – für Analyse, GAP-Bewertung, Redaktion und Übersetzung. Das Ergebnis: schnellere Durchlaufzeiten, konsistente Qualität, deutlich reduzierte Kosten – besonders bei der Mehrsprachigkeit.
Die fachliche Verantwortung und Freigabe bleibt selbstverständlich beim Hersteller.
Sie stellen Maschinen oder unvollständige Maschinen her? Dann lassen Sie uns sprechen – bevor der Zeitdruck entscheidet.
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